Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landhauses Plessa
Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie für die Überlassung von Seminar- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller / Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurden, nicht Vertragsinhalt.
1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend oder, falls diese aus Zeitgründen nicht mehr möglich sind, mit der Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen, Vitrinen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit das Rücktrittsrecht zu.
Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise, welche nach 11.00 Uhr erfolgt, dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen.
3. Preise
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.
War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung so genannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens bleibt hiervon unberührt.
Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 10,00 € verlangt werden.
5. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen.
Nimmt der Gast das bestellte Zimmer - ohne dies rechtzeitig mitzuteilen - nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Zimmerpreises für die erste Übernachtung verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
Im Übrigen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Logis (bis 5 Personen)
Bis 5 Tage vor Anreise |
kostenfrei |
Bis 1 Tag vor Anreise |
80 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages incl. der ersten Übernachtung |
Am Anreisetag | voller Gesamtpreis des ersten Reisetages incl. der ersten Übernachtung |
Logis (ab 5 Personen)
Bis 10 Tage vor Anreise |
kostenfrei |
Bis 5 Tage | kostenfrei, falls weniger als 60 % der Gruppenteilnehmer stornieren, darüber hinaus 50 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages incl. der ersten Übernachtung |
Bis 3 Tage vor Anreise |
80 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages incl. der ersten Übernachtung |
Unter 3 Tagen vor Anreise |
voller Gesamtpreis des ersten Reisetages incl. der ersten Übernachtung und 80 % für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann. |
In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Haftung
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben.
Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.
Sofern dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht.
Der Gast haftet für die ihm übergebenen Schlüssel zum Hotel und für das ihm anvertraute Inventar. Sofern eine größere Veranstaltung in den Räumlichkeiten stattfindet, wird eine Kaution gegenüber dem Veranstalter bis zu 100,00 € erhoben, welche nach Veranstaltungsende - bei Kontrolle ohne Beanstandungen - wieder ausgezahlt wird. Sollten mutwillige Schäden verursacht werden, so haftet der Veranstalter.
7. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann Schadensersatzansprüche nicht zu.
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.
Stornierungsfristen sind:
Bis 22 Tage vor Veranstaltung |
kostenfrei, wenn das Hotel anderweitig vermieten kann |
Bis 15 Tage vor Veranstaltung |
voller Gesamtpreis, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten |
Bis 8 Tage vor Veranstaltung |
voller Gesamtpreis zzgl. Ersatz von 10 % des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett x Zahl der angemeldeten Personen) |
Unter 8 Tagen vor Veranstaltung |
voller Gesamtpreis zzgl. Ersatz von 20% des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett x Zahl der angemeldeten Personen) |
Stand: 20.2.2014